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Langzeitstudie zeigt: Osteopathie senkt Anzahl herkömmlicher Behandlungen und deren Kosten

Osteopathiebehandlung
(c) Fotolia.de / Kontrastwerkstatt

Patienten, die Osteopathie-Behandlungen in Anspruch nehmen, müssen insgesamt seltener einen Arzt konsultieren. Das ist das Ergebnis einer mehrjährigen Studie im Auftrag der BKK advita.

Laut der fünfjährigen Erhebung würden sich sowohl die Arzneimittelverordnungen als auch die Zahl ambulanter und stationärer Behandlungen durch Osteopathie-Anwendungen nachhaltig senken lassen. Auch den Krankenkassen entstehen dadurch Ersparnisse – im konkreten Fall der Studie konnte eine langfristige Reduzierung der Kosten von 15 Prozent und mehr nachgewiesen werden. Bei Massagen, Krankengymnastik und anderen Heilmittelverordnungen betrug die Einsparung durch Osteopathie sogar 17 Prozent.

Frauen setzen häufiger auf Osteopathie

Zwischen 2012 und 2016 reichten Versicherte der BKK advita insgesamt 3.000 Anträge auf Kostenerstattung von Osteopathiebehandlungen ein. Diese Fälle dienten als Grundlage der Studie. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um Rücken- und Wirbelsäulenerkrankungen bzw. um Erkrankungen des Bewegungsapparates. Ein weiterer Bereich mit zunehmenden prozentualen Anteilen im Studienverlauf waren Magen- und Darmbeschwerden. Das Durchschnittsalter der Versicherten lag bei 42 Jahren. Insgesamt setzten mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer auf Osteopathie. Für Kornelia Diehm-Ottawa, stellvertretende Vorständin der BKK advita zeichnet sich im Ergebnis der Trend ab, „dass junge Familien mit Kleinkindern immer bewusster mit dem Thema Gesundheit und Ernährung umgehen, als das noch früher der Fall war.“

Längere Behandlungen empfohlen

Damit die Osteopathiebehandlungen ihre positive Wirkung entfalten können, sollten Behandlungen wenigstens über zwei Jahre in Anspruch genommen werden, so Diem-Ottawa. Die BKK advita werde, so die Studienleiterin, weiterhin Osteopathieleistungen bezuschussen und diese alternative Behandlungsform fördern.

Seit fünf Jahren erhalten Versicherte der BKK advita Zuschüsse zu Osteopathiebehandlungen im Rahmen einer Satzungsleistung. Aktuell reicht der Rahmen über sechs Sitzzungen pro Jahr, die jeweils zu 75 Prozent mit maximal 40 Euro bezuschusst werden.

 

Quelle: Bundesverband Osteopathie