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Kinderosteopathie

Osteopathie bei Kindern
Osteopathiebehandlungen werden angewandt bei Entwicklungsbeschwerden (c) fotolia.de / Dmitry Naumov

Kinderosteopathie wird bei Babys, Kleinkindern bis hin zum Schulalter bei Entwicklungsbeschwerden und bestimmten Krankheiten hilfreich angewendet. Für Kinderosteopathie bei Säuglingen und Kindern müssen die natürlichen Entwicklungsstufen des Kindes genau gekannt und bei der Diagnose und Therapie berücksichtigt werden.

Spezialisierung Kinderosteopathie

Über dieses nötige Spezialwissen in Kinderpathologie und Entwicklung verfügen eigens ausgebildete Kinder-Osteopathen. Diese Spezialisten sind am besten in der Lage, Kinder, Kleinkinder oder Babys angemessen osteopathisch zu behandeln. So genannte Schreikinder, die trotz erfüllter Grundbedürfnisse wie Essen, Sauberkeit oder Schlaf Unruhe und Unmut zeigen, sind aus osteopathischer Sicht behandlungsbedürftige Kinder, denen in vielen Fällen schon mit wenigen Sitzungen gut geholfen werden kann.

 

Wann ist Osteopathie bei Kindern angezeigt?

Osteopathie für Kinder wird bei bestimmten Diagnosen oder Symptomen gern als sanfte bzw. alternative Therapieform verschrieben. Häufig vorkommende Indikationen für eine Behandlung beim Kinder-Osteopathen:

– alle Arten von Allergien
– Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen sowie -traumata
– Schädelasymmetrien und Kieferfehlstellungen
– Wachstums- und Entwicklungsstörungen, Hyperaktivität (ADHS)
– Verdauungsbeschwerden (Koliken)

– kindliche Inkontinenz

 

Wie finde ich einen Kinderosteopathen?

Anbieter, die sich auf die osteopathische behandlung von Kindern spezialisiert haben, treten mit der offiziellen Bezeichnung „Praxis für Kinderosteopathie“ auf und sind in einem eigenen Berufsverband organisiert. In Hamburg existiert sogar eine Kinderklinik für Osteopathie, die zur dortigen Osteopathieschule gehört.

Ein Verzeichnis aller im Verband organisierten zertifizierten Kinderosteopathen finden Sie auf der website der Deutschen Gesellschaft für Kinder-Osteopathie DGKO.  –> zur homepage

 

 

dgko

 

Kostenübernahme Krankenkassen

Die Kostenübernahme von Osteopathie im Rahmen einer Zusatzleistung gilt, wenn nicht anders ausgewisen, unabhängig von Altersgrenzen. Wenn eine Krankenkasse Osteopathie bezuschusst, können also auch die andlungen beim Osteopathen bei der Kasse abgerechnet werden. Einige wenige Kassen bieten für Kinderosteopathie höhere Sätze als bei erwachsenen Versicherten.  So übernimmt die  Salus BKK bei Kindern bis zu 12 Jahren den vollständigen Rechnungsbetrag anstatt nur zu 80 Prozent. Die AOK Rheinland  bezuschusst im Rahmen des Gesundheitskontos Osteopathiebehandlungen bei Versicherten unter 18 Jahren mit bis zu 360 Euro im Jahr.