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Osteopathieverbände fordern Berufsgesetz für Osteopathen zur Gewährleistung von Patienten- und Rechtssicherheit

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In einer Expertenanhörung vor den Mitgliedern der AG Gesundheit der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU im Bundestag forderten der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und der Bundesverband Osteopathie (BVO) eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Osteopathen und Qualitätssicherung für die Patienten.

Sie kritisierten, dass die Tätigkeit des Osteopathen in Deutschland keinen staatlich anerkannten Beruf darstellt und dessen Ausübung ohne Heilpraktikererlaubnis oder ärztliche Zulassung somit strafbar ist.

Neben der fehlenden Rechtssicherheit birgt dies auch für Patienten Probleme: Sie können die Qualifikation eines Osteopathen aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen oft nur schwer einschätzen. Die gesetzlichen Krankenkassen wiederum sind nicht in der Lage, die Qualitätssicherung der von ihnen übernommenen osteopathischen Behandlungen zu gewährleisten, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Die VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann zeigte sich im Anschluss an die Anhörung im Bundestag zufrieden: „Ich freue mich, dass wir dieses Thema gemeinsam mit dem BVO im Bundestag zur Sprache bringen konnten und mit der Darstellung der prekären Situation auf offene Ohren gestoßen sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Arbeit hoch qualifizierter Osteopathen als Straftat verfolgt werden kann.“

(Foto: pixabay.com)