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Krankenkassenvergleich: Erstattung von Osteopathie-Leistungen

Mittlerweile übernehmen viele der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungsmethoden. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede, vor allem bei der Höhe der erstattungsfähigen Kosten.

Gesetzliche Krankenkassen im Test

Im großen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de für das Jahr 2018 wurden alle geöffneten gesetzlichen Krankenversicherungen unter die Lupe genommen. Dabei wurden die einzelnen Kassen unter anderem nach den Leistungen im Bereich Osteopathie befragt. Der Test gibt sowohl über die Konditionen als auch über die konkreten Zahlen Auskunft. Das Ergebnis: Es gibt einige Unterschiede, sodass sich ein Vergleich lohnt.

Sternebewertung im Bereich Osteopathie

Ostheopathische Leistungen erstatten 73 Krankenkassen, allerdings in unterschiedlichem Maße und zu verschiedenen Konditionen. Je nach Leistungsart und -umfang wurden Sterne vergeben.

• Im Bereich Osteopathie erhielten 22 Krankenkassen drei Sterne, da deren Kostenerstattung für osteopathische Behandlungen bei über 300 € liegt. Auch hier gibt es allerdings Unterschiede zwischen den Versicherungen. So erstattet die BKK Faber-Castell & Partner pro Kalenderjahr bis zu 360 Euro, begrenzt auf sechs Sitzungen. Die Kasse übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrags, aber maximal 60 Euro je Sitzung. Genauso verhält es sich beispielsweise bei der IKK gesund plus. Bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr sind es bei der Brandenburgischen BKK. Begrenzt ist die Leistung auf sechs Sitzungen. 80 Prozent des Rechnungsbetrags werden übernommen, jedoch maximal 50 Euro pro Sitzung. Bei der BKK ProVita sind bis zu 500 Euro für osteopathische Maßnahmen pro Kalenderjahr erstattungsfähig, begrenzt auf fünf Sitzungen. Dabei werden 80 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet.
• 15 Kassen erzielten zwei Sterne im großen Leistungstest. Grundlage für die Bewertung ist eine Kostenerstattung zwischen 200 und 299 Euro oder eine Erstattung ab 300 Euro bei Bestehen eines Gesundheitskontos für osteopathische Leistungen.
• Einen Stern bekamen 32 gesetzliche Krankenversicherungen im Test. Bei diesen werden nur Kosten unter 200 Euro beziehungsweise unter 300 Euro bei Bestehen eines Gesundheitskontos erstattet.
• Vier Kassen erhielten keinen Stern, weil sie osteopathische Leistungen ausschließlich bei Teilnahme an einem bestimmten Bonusprogramm bezuschussen.

Art der Kostenübernahme ostepathischer Leistungen

Für eine Bezuschussung einer osteopathischen Leistung, sofern im Rahmen einer Kassen-Satzungsleistung gewährt, genügt eine ärztliche Überweisung. Häufig zahlen die Patienten die Behandlung auch selbst und senden ihrer Kasse die Rechnung zur Kostenerstattung. Besonders bequem ist die Behandlung per Chipkarte, die manche Krankenversicherungen anbieten.