Zwei bayerische Gesundheitspolitiker von der CSU haben die Staatsregierung in München aufgefordert, sich für ein bundesweites Osteopathiegesetz stark zu machen. Ziel des Vorstoßes soll die Schaffung von bundesweite Rechtssicherheit für osteopathische Behandlungen sein.
Es müsse einheitlich abgeklärt werden, „welche Berufsgruppen Osteopathie unter welchen Voraussetzungen anwenden dürfen“, so der Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege innerhalb der CSU-Landtagsfraktion, Bernhard Seidenath.
Dessen Fraktionskollege und Stellvertreter im Arbeitskreis Klaus Holetschek forderte des weiteren, dass auch die Situation der Physiotherapeuten geklärt werden müsse, die derzeit zu den häufigsten Anbietern von Osteopathie gehören und dies auch in Zukunft weiter anbieten dürfen sollen. Auch die Osteopathieverbände hatten in der Vergangenheit lautstark ein Berufsgesetz für Osteopathen gefordert, in welchem die Berufsbezeichnung eindeutig geschützt werde.
Bislang herrscht in einzelnen Bundesländern eine unterschiedliche Zulassungspraxis. So dürfen Physiotherapeuten ohne zusätzlichen Heilpraktikerschein in Sachsen-Anhalt keine Osteopathie anbieten, in Sachsen dagegen sehr wohl. Für den Fall, dass sich auf Bundesebene nichts bewege, kündigten die beiden CSU-Politiker in ihrer Erklärung auch die Möglichkeit eines bayrischen Alleingangs in Sachen Osteopathiegesetz an.