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Berufsverbände der Osteopathen fordern erneut Berufsgesetz

Osteopathieverbände fordern neues Gesetz

Die Situation der Osteopathie und der praktizierenden Osteopathen ist derzeit Gegenstand der Diskussion in verschiedenen deutschen Landtagen. Angesichts der andauernden Rechtsunsicherheiten für osteopathische Therapeuten, die Osteopathie praktizieren, haben deren beruflichen Vertretungen  ihre dringenden Forderungen nach einem Berufsgesetz bekräftigt.

Unsicherheit und Undurchsichtigkeit der Regelungen

Die gegenwärtige Situation, so die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung, sei undurchsichtig, die Qualifikation von Osteopathie-Anbietern völlig ungesichert, und es gebe weder Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen noch Transparenz für die gesetzlichen Krankenkassen. Das neue Osteopathe-Gesetz sollte folgende Punkte verbindlich regeln:

  • Patientensicherheit und Transparenz
  • ausreichender Verbraucherschutz durch gesetzlich geregelte Ausbildungs- und Qualitätsstandards
  • Transparenz und Klarheit für die gesetzlichen Krankenkassen

Keine gesetzliche Bindung an Heilpraktiker-Kriterien

Kritisch sehen die Verbände nach wie vor die bestehende Rechtslage, wonach Inhaber eines Heilpraktikerscheins ohne eine geregelte Ausbildung Osteopathie praktizieren dürfen. Dieses derzeitige juristische Provisiorium dürfe nicht in einen dauerhaften Zustand überführt werden, so die Verbände, denn viele hochqualifizierte nicht-ärztliche Osteopathen ohne Heilpraktikerschein wären dann von der Berufserlaubnis ausgeschlossen, während andere mit geringerer Qualifikationsstufe abgesichert praktizieren dürften. Dies gelte auch für die bestehende Altersgrenze von 25 Jahren für die Heilpraktikererlaubnis, die einem „Berufsverbot“ für jüngere Osteopathie-Abslventen gleichkäme, sollte sie geltendes recht für alls Osteopathen werden.

Trennung der Berufsfelder sinnvoll

Um einen solche „absurde“ Situation zu verhindern, sollte vielmehr eine gesetzliche Abgrenzung zwischen den Berufsfeldern „Osteopath“ und „Heilpraktiker“ geschaffen werden. Auch eine Altersgrenze von 25 Jahren zum Erwerb der Heilpraktikererlaubnis führt zu einem faktischen „Berufsverbot“ jüngerer Osteopathieabsolventen.

 

Folgende Verbände zeichnen als Vertreter aller nicht-ärztlichen Osteopathen für die Erklärung verantwortlich:

* Akademie für Osteopathie (AFO) e.V.,
* Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V.,
* Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V.,
* Deutsche Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V.,
* Register der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und
* Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.,