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Über 70 gesetzliche Krankenkassen bezahlen für Osteopathie – Aber es gibt Unterschiede!

Welche Krankenkassen übernehmen Osteopathie? Krankenkassentest gibt AntwortenEine überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen übernimmt mittlerweile Osteopathiebehandlungen. Das hat das Branchenportal krankenkasseninfo.de beim großen Leistungstest 2017 ermittelt. Der Test wurde unter allen geöffneten gesetzlichen Kassen im Februar 2017 durchgeführt und die jeweils aktuellen Zahlen und Konditionen für Osteopathie-Leistungen ermittelt. Deutlich wurde, dass die Kostenübernahme sowohl in der Höhe als auch in der Art der Bewilligung sehr unterschiedlich gehandhabt wird. 

Der jährliche Gesamtbetrag, in dessen Rahmen Osteopathiebehandlungen übernommen werden, bewegt sich im Rahmen zwischen 120 und 500 Euro. Ebenfalls verschieden ist die Anzahl der bewilligten Sitzungen und der maximale Zuschuss je Sitzung. Hier liegt die Spanne zwischen drei und sechs Sitzungen pro Jahr bzw. zwischen 30 und 60 Euro je Sitzung. Auch der prozentuale Anteil, zu dem die Rechnung bezuschusst wird, schwankt zwischen 80 und 100 Prozent.

Kostenübernahme Osteopathie als Satzungsleistung

Wenn die Osteopathie im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung ( Satzungsleistung) gewährt wird, ist eine einfache ärztliche Überweisung bzw. Bescheinigung ausreichend für einen Kostenzuschuss.

Patienten bezahlen die Behandlung zumeist selbst und reichen die Rechnung im Anschluss bei der Krankenkasse ein. Einige Kassen bieten hierfür einen praktischen digitalen upload der Nachweise an. Bei manchen Kassen ist auch eine Behandlung per Chipkarte möglich.

Kostenübernahme per Gesundheitskonto

Viele Kassen nutzen das Modell eines Gesundheitskontos, in dessen rahmen Extra-Leistungen bewilligt werden. Hierbei wird eine jährliche maximale Summe x als Rahmen angegeben. Die versicherten können diese für die verschiedensten Behandlungen, die normalerweise als IGeL –Leistungen selbst zu bezahlen sind, abrechnen.

 


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